4.1 Föderalismus

  • Subsidiaritätsprinzip. Der Vorteil der Bürgernähe ist gegen etwaige Mehrkosten abzuwiegen
  • Abbau von Doppelkompetenzen bzw. legislativen Mehrfachkompetenzen insb. zwischen Bund und Ländern („Faktor 10“ → „Faktor 1“). Bevorzugte Strategie: eine Kompetenzverlagerungen von Ländern zum Bund
  • Reform des öffentlichen Rechnungswesen, damit es betriebs- und volkswirtschaftlichen Ansprüchen gerecht wird: konsistente Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung mit hoher Transparenz; Übertragung haushaltsrechtliche Normen (einschließlich des auf der doppelten Buchhaltung aufbauenden Rechnungswesen, inklusive einer Vermögensrechnung) des Bundes (BHG 2013) für alle Gebietskörperschaften, d.h. Orientierung an den Grundsätzen der International Public Accounting Standards (IPSAS)
  • Aufgaben-/Ausgaben-/Einnahmen-Verantwortlichkeiten müssen in Übereinstimmung gebracht werden („fiskalische Äquivalenz“)
  • Neuordnung des Finanzausgleichs, Finanzierungsgeber hat auch Entscheidungsgewalt über von ihm finanzierten Verwaltungsbereich → Föderaler Steuerwettbewerb auf Gemeindeebene durch Zuschläge auf Bundessteuern
  • Statt Finanzföderalismus ein auf Bundesebene zentrales Schulden- und Liquiditätsmanagement (ÖBFA) mit verstärkten Transparenz- und Berichtspflichten (vgl. Finanzföderalismus kostet uns viele Millionen)
  • Staats- und Verwaltungsreform: soweit in Übereinstimmung mit obigen Prinzipien Umsetzung der existierenden Konzepte (Rechnungshof, Österreich-Konvent) und weiterführende Maßnahmen