5.3 Weitere Rechtsbereiche

  • Wohnrecht: Abbau von Regulierungen bzw. Stärkung von Wettbewerb und Marktwirtschaft am Wohnungsmarkt durch Novellierungen von Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Neukodifizierung des Mietrechtsgesetz (MRG) – „ein Mietrecht für alle Wohnungen“ unabhängig vom Baujahr der Wohnung, Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder dem Status des Vermieters
  • Leistungsgerechtes und faires Mietrecht, in dem auch Aspekte des Konsumentenschutzes zu integrieren und abschließend zu regeln sind: angemessene und frei vereinbarte Miete (bei verschärfter laesio enormis und transparenten Referenzwerten dafür) für alle Wohnungen bei unbeschränkter Erhaltungspflicht durch den Vermieter, keine Befristungsabschläge, statt Betriebskostenkatalog Ermöglichung von „Inklusivmieten“ (d.h. Mieten inkl. Betriebskosten, aber ohne wohnungsspezifische Kosten wie Warmwasser, Heizung und sonstige Haushaltsenergie) als systemkonformer Normfall. Flexibel vereinbare Kündigungsgründe und –fristen, ohne deswegen berechtigte Konsumentenschutzanliegen zu vernachlässigen. Herausnahme des unternehmerischen bzw. gewerblichen „Nichtwohn“-Bereichs aus dem Geltungsbereich des MRG. Siehe dazu die Studie Reformnotwendigkeiten auf dem österreichischen Wohnungsmarkt.
  • Familienrecht: Gemeinsame Obsorge durch Mutter und Vater (durch Vaterschaftsanerkenntnis) als (automatischer) Regelfall (in Lebensgemeinschaft, nach Scheidung)