Der FLAF braucht eine ausgeglichene Einnahmen-Ausgabenstruktur

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Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), aus dem die Familiengeldleistungen und Sachleistungen finanziert werden, wird durch die Reduktion der Dienstgeberbeiträge (DB), die mit 2017 und 2018 von derzeit 4,5% der Lohnsumme auf zunächst 4,1% und schließlich 3,8% gesenkt werden, in seiner Finanzbasis damit insgesamt im Ausmaß von letztlich rund 900 Mio. € geschwächt (dazu auch der Weis[s]e Blog vom 23.11.2015).

Eine solche empfindliche Finanzkürzung kann sich nur nachteilig auf familienpolitische Leistungen oder auch nur deren erforderliche Wertanpassung auswirken, zumal der Familienfonds mit Gesamtausgaben von jährlich 6,6 Mrd. € ohnedies latent im Schuldenstand ist: derzeit sind es immerhin 2,6 Mrd. € (im Reservefonds, wobei dies aufgrund der Ausfallshaftung des Bundes freilich nur bedingt maßgeblich ist). Die letzte Anpassung der Familienbeihilfe in den Jahren 2014 bis 2018 etwa zieht Kosten von rund 800 Mio. € nach sich. Das Kinderbetreuungsgeld ist seit seiner Einführung im Jahr 2002 überhaupt noch nie valorisiert worden.

Solide Finanzbasis duch Bereinigung von „familienfremden Leistungen“

Wenn also die Finanzierung der Familienleistungen auch in Zukunft möglich sein soll, muss für eine entsprechende solide Finanzbasis des FLAF gesorgt werden. Das heißt, dass entweder auf der Ausgaben- oder auf der Einnahmenseite des Fonds etwas geändert werden muss. Dazu muss man wissen, dass bei den FLAF-Gesamtausgaben auch einige Posten enthalten sind, die nach Einschätzung der IHS-Studie 2011 nur „bedingt familienrelevant“ sind und insgesamt mit rund 1,6 Mrd. € zu Buche schlagen.

Dazu zählen vor allem:

  • die Pensionsbeiträge für die Kindererziehungszeiten (75% FLAF-Kosten: 980 Mio. €),
  • das Wochengeld bzw. die Betriebshilfe (70% FLAF-Kosten: 355 Mio. €),
  • der Unterhaltsvorschuß (100% FLAF-Kosten: 135 Mio. €),
  • die Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen und die Beiträge zur Schülerunfallversicherung (100% FLAF-Kosten: 50 Mio. €) sowie
  • die Krankenversicherungsbeiträge für bereits versicherte Bezieher/innen des Kinderbetreuungsgeldes (FLAF-Kosten: 60 Mio. €).

Dazu kommen noch Einnahmenausfälle durch die sog. Selbstträgerschaft der Gebietskörperschaften (die ihren Bediensteten selbst die Familienbeihilfe auszahlen, aber keinen Dienstgeberbeitrag entrichten) von rund 280 Mio. €.

Rückübertragung „familienfremder Leistungen“ an die materiellrechtlich zuständigen Ressorts

Angesichts dieser politisch motivierten Schieflage des Familienfonds wird natürlich von allen Familienminister/innen immer wieder angekündigt, den FLAF von den sog „familienfremden Leistungen“ zu befreien. Nur leider machen dabei die anderen betroffenen und dafür eigentlich (mit)zuständigen Ressorts bisher nicht mit. Dabei würde allein eine Rückführung auf eine 50%ige Kostentragung bei den Pensionsbeiträgen und dem Wochengeld, wie sie vom IHS auch empfohlen wurde, den FLAF um rund 430 Mio. € entlasten, mit den KV-Beiträgen und dem Unterhaltsvorschuß wären es sogar schon 625 Mio. € bzw. mit der Bereinigung der Selbstträgerschaft 905 Mio. €, womit insgesamt der Abgang durch die DB-Kürzung von 900 Mio. € auch schon wettgemacht werden könnte.

[Aktualisierung Juni 2017: Die vom Institut EcoAustria in einer Expertise für den FLAF vorgeschlagenen möglichen Einsparungen durch Ausgaben-Auslagerungen bzw. Anteilsreduktionen von 600 Mio. € wurden nunmehr veröffentlicht: download hier]

In Kenntnis der politischen Praxis wird eine Rückübertragung der „familienfremden Leistungen“ an die materiellrechtlich zuständigen Ressorts wahrscheinlich nicht bzw. nicht im erwünschten Ausmaß erfolgen, denn in der Vergangenheit hat der FLAF ja im Gegenteil immer wieder neue Ausgaben anstelle der zuständigen Ressorts dazu bekommen.

Neugestaltung der FLAF-Finanzierung

Mit dem Bestreben, den Familienfonds von den der Sozialversicherung zugehörigen Leistungen zumindest teilweise (also etwa zur Hälfte) zu entlasten, sollte freilich auch eine Neugestaltung der FLAF-Finanzierung erfolgen, um die sich nunmehr weiter öffnende Finanzierungslücke des FLAF ganz zu schließen.

In diesem Sinn, die auch der Grundidee des (neuen) Bundeshaltsrechts besser entsprechen würde, skizziert bereits ein Working Paper des BMF 2010 ganz konkret den einzuschlagenden Weg. Diese Studie verweist auch auf die damit verbundenen Vorteile: Beseitigung der Asymmetrie von Einnahmen und Ausgaben, folglich budgetäre Kostenwahrheit und somit höhere Transparenz im Bundesbudget.

Die derzeitigen Einnahmen werden wesentlich von den lohnsummenabhängigen Dienstgeberbeiträgen gespeist (3,9 Mrd. € oder 75%), während die Abgeltung aus der Lohn- Einkommens- und Körperschaftssteuer rund 1,2 Mrd. € (23% der Einnahmen) beträgt. Wenn man die Kürzung der Dienstgeberbeiträge mit der im allgemeinen Interesse erfolgenden Senkung der Arbeitskosten argumentieren kann, sollte dies auch für die entsprechende Adaptierung der Einnahmenseite aus dem allgemeinen Budget gelten.

Für eine solche zusätzliche Finanzierung hat sich auch die IHS-Studie 2011 ausgesprochen; die EcoAustria-Studie beziffert die Valorisierung nur der ESt-Abgeltung mit 580 Mio. €. Eine je nach Umfang der Auslagerung der familienfremden Ausgaben erforderliche zusätzliche Erhöhung der steuerlichen Abgeltung durch Fixbeträge aus dem Budget würde auch strukturell in die richtige Richtung weisen: weniger Lohnabhängigkeit und mehr Finanzierung aus dem allgemeinen Budget wäre für die im öffentlichen Interesse stehenden familienpolitischen Leistungen jedenfalls angemessener.

Andreas Kresbach, Die Weis[s]e Wirtschaft

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