Endspiel um die HETA (1-5)

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Die Eröffnungszüge wurden Ende 2009 gemacht, der Mittelteil dümpelte vor sich hin, jetzt geht das Schachspiel um die HETA Asset Resolution AG in die Endphase. Der seit dem 1. September 2014 amtierende Finanzminister hat Tempo ins Spiel gebracht.

Ein Schachzug …

Einer dieser Schachzüge ist der Plan, Kärnten bei der Bewältigung der Haftungen zu helfen, die bekanntlich das Landesbudget um ein Vielfaches übersteigen. Bis jetzt hat sich Kärnten ja sehr bedeckt gehalten und die Kärntner Landesholding (K-LH) als Spähtrupp ausgeschickt. Die K-LH beantragte ein Reorganisationsverfahren mit dem Ziel herauszufinden, wer überhaupt die Gläubiger sind und mit ihnen in Kontakt zu treten. Dies ist ihr bisher gelungen, aber auch nicht mehr als das. Bei der K-LH gibt es nämlich nichts zu reorganisieren, weil sie keinen Geschäftsbetrieb hat und von der Schuldenlast schier erdrückt wird. Die Hoffnung auf eine gesetzliche Streichung ihrer Garantieverpflichtungen kann schwerlich als Reorganisationsplan gewertet werden, sodass die K-LH ihren Antrag zurückgezogen hat, bevor der Reorganisationsprüfer von dessen Aussichtslosigkeit berichten konnte. Also bleibt das Land Kärnten, das gebetsmühlenartig wiederholt, wie arm es ist und kaum etwas zur Abtragung der Garantielast beitragen kann. Aber auch der Bund will nichts beitragen – er sieht die Verantwortung ganz alleine bei Kärnten, und zumindest der Finanzminister hat die Parole ausgegeben, dass vom Bund kein Euro mehr für die HETA ausgegeben wird, höchstens als Vorfinanzierung für Kärnten.

Ein Plan wird geboren …

So wurde der Plan geboren und in ein Gesetz gegossen, dass der Bund den Rückkauf der mit einer Kärntner Landeshaftung ausgestatteten Schuldtitel der HETA vorfinanziert und das Land und die K-LH das Angebot damit „auffetten“, was ihrer „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ entspricht. Klingt ja ganz vernünftig, bis auf die dabei zu beantwortende Frage, wie sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes bemisst. Aber auch dazu hat das Gesetz eine Antwort: das Land selbst, sein Rechnungshof oder eine ähnliche Stelle oder ein Wirtschaftsprüfer sollen bestätigen, dass der Betrag, den sich das Land dafür ausgedacht hat, richtig ist. Es überrascht, dass für eine so massive Entschuldung ein derart einfacher Mechanismus ausreichen soll. Immerhin ist im Gesetzesvorschlag von einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und nachhaltig geordneten Haushalten die Rede, für deren Beurteilung man sich kompetentere Stellen wie das Finanzmarktstabilitäts­gremium, die OeNB, Statistik Austria, europäische Institutionen und letztlich den Fiskalrat erwartet hätte. Wenn das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht und nachhaltig geordnete Haushalte das Ziel sind, sollte man sich nicht nur auf Rechnungshöfe und – ohne dem Berufsstand nähertreten zu wollen – Bestätigungen von Wirtschaftsprüfern verlassen. Bei der Entschuldung eines Landes kann sicher auch nicht ein einfacher Offenbarungseid über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit genügen.

… und vor dem Verfassungsgericht landen

Man muss kein großer Hellseher sein um vorherzusagen, dass dieses Gesetz vor dem Verfassungsgericht landen wird. Und wie wir schon gesehen haben, ist die Durchfallquote der Gesetze, die zur Lösung der Hypo Alpe Adria Malaise versucht wurden, sehr hoch. Wenn dann doch – unerwarteterweise – wenigstens zwei Drittel der Inhaber aller betroffenen Schuldtitel das Angebot annehmen, dann müssen sich nach dem Plan des Finanzministers auch jene Gläubiger, die das Angebot nicht angenommen haben, mit einer Kürzung auf die angebotene Quote zufrieden geben – also eine Art Zwangsausgleich („cram down“ der „hold outs“) für das Land. Warum gerade nur die Gläubiger der Schuldtitel einer HETA und nicht auch alle anderen Gläubiger des Landes und alle Begünstigte aus Landesgarantien, von denen es ja eine ganze Menge gibt, so behandelt werden, bleibt eine unbeantwortete Frage. Mit dem Prinzip der „par conditio creditorum“, einem Grundpfeiler des Insolvenzrechtes, hat diese Vorgangsweise wenig gemein.

Es stellt sich auch die spieltheoretische Frage, warum sich ein Gläubiger am Rückkaufangebot beteiligen soll, wenn er mehr oder weniger dasselbe erhält wie jene, die mitmachen, aber zusätzlich noch die Chance hat, vor den Gerichten einen besseren Ausgang zu erkämpfen. Mit anderen Worten, um einen Rechtsfrieden herbeizuführen ist der Vorschlag kaum geeignet.

Tibor Fabian, Rechtsanwalt

Dr. Tibor Fabian ist Partner der Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, die im HETA-Komplex gemeinsam mit einer internationalen Großkanzlei eine Gruppe von nicht nachrangigen Gläubigern vertritt. Dieser Beitrag stellt seine persönliche Meinung dar und stützt sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen.

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