3.1 Gesundheitsversorgung

  • Zentralisierung der Kompetenzen: bundesweites Spitals- und Gesundheitskonzept mit „Finanzierung aus einer Hand“, d.h. Finanzierungsverantwortung von Bund, Ländern, Gemeinden und SV-Trägern mit Aufgaben- und Ausgabenverantwortung in Übereinstimmung bringen (keine Aufsplitterung in neun Länderpläne);
  • Trennung von Finanzierern und Betreibern stationärer Einrichtungen
  • Zentrale (d.h. österreichweite und sektorenübergreifende) Gesundheitsorganisation/-steuerung im Spitalsbereich durch Zusammenführung von ÖSG (Österreichischer Strukturplan Gesundheit) und den uneinheitlichen RSG (Regionale Strukturpläne Gesundheit) auf einen ÖSG
  • Rahmenbedingungen durch ein bundesweit einheitliches Krankenanstaltengesetz: Senkung der Regelungsdichte (der derzeitigen Krankenanstaltengesetze bzw. des ÖSG/RSG)
  • Vernetzung von stationärer/ambulanter Versorgung (Planung, Finanzierung und Steuerung)
  • Stärkung der Rolle des Hausarztes in der Zugangssteuerung in die richtige Versorgungsebene („Hausarztmodell“ als Weg einer abgestuften Versorgung), Forcierung von Ärztezentren
  • Verstärkte Anwendung des Systems leistungsorientierter Krankenanstaltenfinanzierung (LKF-System) nach Überprüfung des Anreizsystems (Fallpauschale) und Realisierung des Prinzips „Geld folgt Leistung“ (bei Verschiebung der Leistungserbringung zwischen niedergelassenem, ambulantem und stationärem Bereich). Festlegung österreichweit einheitlicher Abrechnungsmodalitäten; wirtschaftliche Tarife
  • Zusammenschluss der (22) Krankenkassen und Schaffung eines einheitlichen Leistungskatalogs (derzeit 14)
  • Setzen von Maßnahmen für Qualitätswettbewerb
  • Hebung der Ausbildungsqualität auf internationalen Standard durch: Rezertifizierung der Ausbildungsstätten alle 5 Jahre; Verpflichtung der Krankenanstaltenträger, eine bedarfsgerechte Ausbildungsstellenbewirtschaftung zu gewährleisten; Einführung des Ausbildungs-Logbuches; Vollfinanzierung (Bund und Länder) der Lehrpraxis für mindestens 12 Monate (siehe Kommentar zur Ärzteausbildung Neu); Vereinheitlichung der Prüfungsordnung und Harmonisierung mit der europäischen (Fach)arztprüfung
  • Mehr Eigenverantwortung und Prävention („gesünderer Lebensstil“) durch Setzen von finanziellen Anreizen (Beitragssätze), um das zu kurative Gesundheitssystem verstärkt präventiv zu orientieren
  • Abbau der steuerlichen Schlechterstellung (i) von Gesunden (Nichtanerkennung von Vorsorgemaßnahmen) gegenüber Kranken (Anerkennung von Krankheitskosten) im Rahmen „außergewöhnlicher Belastungen“ und (ii) Selbständigen (keine steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeausgaben für Unternehmer selbst) gegenüber Angestellten (Vorsorgeausgaben als Betriebsausgabe absetzbar)
  • Langfristiges Ziel: Private Gesundheitsversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger (Mindestpflichtversicherung mit Leistungskatalog, der in etwa dem gegenwärtigen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht; darüber hinausgehende Leistungen freiwillig mit höheren Prämien).