5.1 Grundrechtspolitik

In der Spannung zwischen Freiheit ↔ Sicherheit ↔ Überwachung: Stärkung der Persönlichkeitsrechte gegen Gefahr staatl. Missbrauchs durch freiheitsgefährdende Grundrechtseingriffe (z.B. Vorratsdatenspeicherung, Sicherheitspolizeigesetz, …)Datenschutz (Spannung Schutz der Privatsphäre ↔ öffentliches Informationsbedürfnis): generell Zugang zu Behördenakten, die nicht die Privatsphäre der Bürger betreffen bzw. explizit als Verschlussakt gekennzeichnet sindSicherstellung einer effizienten und gut ausgestatteten Datenschutzkommission nach 2014; verfassungskonforme Eingliederung der Datenschutzbehörde in die zukünftige Verwaltungs­gerichtsbarkeit (Rechtsschutzsystem der Art 130 ff B-VG)Kostenfreier Zugang zu öffentlichen Datenbanken, die aufgrund gesetzlicher Informationsverpflichtungen bestehen, insb. Grundbuch, Firmenbuch, Patent- und Markenschutzregister