6.2 Schulverwaltung und Finanzierung

Zentrale Schulgesetzgebung- und Verwaltung in BundeskompetenzAnstellung von Lehr- und Verwaltungspersonal durch die die Finanzierung bereitstellende GebietskörperschaftStärkung der Schulautonomie (Personalhoheit, Schulbudgetverwaltung, standortspezifische Schwerpunkte)Fairer Wettbewerb zwischen privaten und öffentliche Schulen – „Bildungsscheck“ für alle Schüler