Steuerentlastung iSd dualen Familienlastenausgleichs

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Von Andreas Kresbach

Die Steuerentlastung der Familien kann nicht länger nur aufgrund der VfGH-Judikatur erfolgen. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Eltern gegenüber Kinderlosen muss zusätzlich zur für alle Kinder ausgezahlten Familienbeihilfe für steuerpflichtige Eltern ein angemessener Kinderfreibetrag vorgesehen werden.

Wenn allgemein über die hohe Steuerlast geklagt wird, dann sind Familien aufgrund des für ihre Kinder zu leistenden Unterhalts, der teilweise auch noch zu versteuern ist, besonders betroffen. Aus diesem Grund wird in der familienpolitischen Diskussion immer wieder die Forderung erhoben, das Existenzminimum von Kindern bzw der Familie steuerfrei zu belassen. Im Rahmen der nächsten Steuerreform ist jedenfalls mit einer Tarifreform auch eine steuerliche Entlastung der Familien vorgesehen. Dabei soll das in Österreich durchaus bewährte System des dualen Familienlastenausgleichs aus Transferleistungen und steuerlichen Maßnahmen nachgebessert werden. Denn trotz der mit 1. Juli erfolgten Erhöhung der Familienbeihilfe sind steuerpflichtige Eltern im verfassungsrechtlich maßgeblichen Vergleich mit Kinderlosen immer noch zu hoch besteuert. Erst mit einer stärkeren steuerlichen Berücksichtigung ihrer Unterhaltsleistungen könnten gleichermaßen Transfergerechtigkeit (innerhalb der Familien) und Steuergerechtigkeit (zwischen Familien und Kinderlosen) verwirklicht werden.

Download: Österreichische Steuerzeitung 15-16/2014

(mit freundlicher Genehmigung des LexisNexis-Verlags)

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