Peter Brandner
Mit 30. 4. 2024 ist der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) in Kraft getreten. Österreich erfüllt weder die Maastricht-Kriterien (Referenzwerte von 3 % des BIP für das öffentliche Budgetdefizit und 60 % des BIP für den öffentlichen Schuldenstand) noch die Anforderungen aus der Neuformulierung des präventiven Arms des SWP.
Angesichts der Budgetlage 2024/2025 droht Österreich ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits (ÜD-Verfahren; korrektiver Arm des SWP), sollte das Defizit 2025 nicht unter 3 % des BIP gesenkt werden. Unabhängig davon muss Österreich einen mittelfristigen Fiskalstrukturplan beschließen und damit verbunden eine massive Budgetkonsolidierung einleiten, um den Anforderungen des präventiven Arms des SWP zu genügen. Durch konjunkturelle Rückkoppelungseffekte hat die Wahl der Konsolidierungsmaßnahmen selbst einen Einfluss auf das Konsolidierungserfordernis.
Download: SWK-Heft 1/2 15. Jänner 2025
(mit freundlicher Genehmigung des Lindeverlags)