ELGA – wer braucht die elektronische Gesundheitsakte wirklich?

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9.12.2015: ELGA geht in den Produktivbetrieb. Mit fast zwei Jahren Verspätung. Es werden zwar vorerst nur Daten aus Krankenhäusern in der Steiermark und Wien eingespeist. Immerhin. Alles Weitere folgt später.

ELGA ist die letzte Stufe eines langen Weges in der Gesundheitstelematik in Österreich

Mit der 56. ASVG-Novelle wurde dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die Aufgabe übertragen, eine SV-Chipkarte (e-card) als Grundlage für ein elektronisches Verwaltungssystem (ELSY) in der österreichischen Sozialversicherung zu schaffen.

Schon damals waren die Diskussionen heftig, ob eine elektronische Chipkarte für das österreichische Gesundheitswesen deutliche Vorteile bringen würde. In gut besuchten Informationsveranstaltungen wurden vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger und auch von der Österreichischen Ärztekammer die Vor- und Nachteile der e-Card diskutiert. Verhindert wurde die Einführung der Chipkarte dennoch nicht, sie ist mittlerweile seit 2001 Realität im österreichischen Gesundheitswesen.

Nach einer Testphase im Jahr 2003 wurde dann die e-Card 2005 flächendeckend eingeführt. Primär als Schlüssel für das Gesundheitswesen definiert, war die e-Card anfänglich im Wesentlichen nur dazu da, den Versicherungsstatus eines Patienten abzufragen. Erst zögerlich kamen weitere Funktionen hinzu, die langsam den Weg in eine elektronische Gesundheitsakte bahnen sollten.

Im Vorfeld der ELGA-Umsetzung  …

… kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der Ärztekammer und dem Hauptverband, wobei die Argumente auf beiden Seiten schon damals ähnlich waren wie heute:

  • Vonseiten der Ärzteschaft wurde vordergründig moniert, dass eine einfache Bedienbarkeit und auch eine ausreichende Datensicherheit nicht gewährleistet seien.
  • Der Hauptverband argumentiert damit, dass E-Health die Kosten im Gesundheitswesen wesentlich reduzieren könne.

Die komplexen Fragestellungen, die sich für eine elektronische Gesundheitsakte ergeben, waren so weitreichend, dass der Beschluss gefasst wurde, eine eigene Gesellschaft zu gründen. Seit dem Jahr 2009 ist die im Besitz von Bund, Ländern und Hauptverband befindliche ELGA GmbH damit beschäftigt, gemäß Ihrem Unternehmensgrundsatz „die nicht auf Gewinn gerichtete Erbringung von im Allgemeininteresse liegenden Serviceleistungen auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge im Bereich von e-Health zur Einführung und Implementierung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA)“ zu erbringen.

Ambitionierter ELGA-Zeitplan

Der Zeitplan, in dem ELGA voll funktionsfähig sein soll, war ambitioniert. Mit Beginn 2015 sollte es möglich sein, medizinische Dokumente aus Krankenanstalten in ELGA abrufen zu können. Die Machbarkeit dieses Zeitplanes ist noch immer schwierig, zumal nur eine sehr geringe Zahl von Krankenhäusern derzeit in der Lage ist, den geforderten Level der Dokumentenarchitektur bereitzustellen. Die Ärztekammer verlangt hier eine Zusammenfassung gemäß dem CDA Level 3 . Die meisten Krankenhausinformationssysteme sind aber nur in der Lage ein CDA Level 1 zu generieren, was einer zeitlich geordneten Auflistung der vorhandenen Dokumente ohne Inhaltsdarstellung entspricht. Hinzu kommt das Problem, dass viele Systeme nicht signaturfähig entsprechend dem österreichischen Signaturgesetz sind.

Vorteile einer elektronischen Gesundheitsakte

Die Vorteile einer elektronischen Gesundheitsakte liegen grundsätzlich in einer zentral aufbereiteten einheitlichen Dokumentation einer Krankengeschichte. Das ist zweifelsfrei von Vorteil für Patienten, die an vielen Institutionen, beginnend beim Hausarzt, mehreren Fachärzte und Krankenhäusern behandelt werden. Es hat für diese Institutionen den Vorteil, die aktuellen Befunde und Therapien zeitnah abrufen zu können.

Für Notfallaufnahmen liegt der Wert in einer elektronischen Gesundheitsakte primär in der Dokumentation der laufenden Medikation und gesundheitlichen Risikofaktoren, wie Allergien und Unverträglichkeiten. Hierfür wäre aber schon der Chip der e-Card ausreichend.

Für das Gesundheitswesen ergibt sich der Vorteil einer zentralen Erfassung von Patientenbewegungen und daraus rekonstruierbaren Rückschlüssen auf Patientenströme. Bundesminister Stöger hat auch einmal von einem zentralen Steuerungsinstrument gesprochen.

Nachteile einer elektronischen Gesundheitsakte

Als Nachteile einer elektronischen Gesundheitsakte werden bei der derzeitigen Gesetzeslage die verfassungswidrige noch offene Frage der Opt-out-Regelung, die Frage der Datensicherheit – insbesondere die missbräuchliche Verwendung – und die komplizierte Verwendbarkeit des Systems genannt. Haftungsrechtlich ist nach wie vor nicht geklärt, wie damit umzugehen ist, wenn ein Patient einen relevanten Befund in seiner elektronischen Gesundheitsakte sperrt.

Es bleibt abzuwarten, ob ELGA in der Lage ist alle Erwartungen zu erfüllen, oder ob wieder ein neues Milliardengrab geschaffen wurde.

Eiko Meister, Die Weis[s]e Wirtschaft

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