Ende Juli 2026 hat Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec die Idee ins Spiel gebracht, statt eines gesetzlich einheitlichen Pensionsantrittsalters (dessen Erhöhung sie strikt ablehnt) den Pensionsantritt an die Anzahl der Erwerbsjahre zu knüpfen. Und nennt konkret 40, 42 oder 45 Erwerbsjahre.
Fahrt aufgenommen hat die Diskussion, nachdem Landeshauptmann Anton Mattle den Korosec-Vorschlag konkretisierend aufgenommen hat: Als Pensionsantrittsvoraussetzung sollen – zusätzlich zum Alter von 65 Jahren – mindestens 45 „Jahre an Arbeitszeit“ nachgewiesen werden, wobei familiäre Betreuungszeiten (Kindererziehung, Pflege) eingerechnet werden. Er möchte ein Pensionssystem, das sich daran orientiert „wieviel Jahre habe ich in ein System auch einbezahlt“. Im Ergebnis bedeutet diese Verschärfung der Antrittsvoraussetzung ein variables gesetzliches Pensionsantrittsalter (Mindestalter 65 Jahre, keine absolute Höchstgrenze).
Abgesehen von diesen Ansagen wurde bis dato kein konkret ausformuliertes Reformmodell vorgelegt.
Um den Korosec-Mattle-Vorschlag einordnen zu können, sei die Funktionsweise des Pensionssystem in Erinnerung gerufen, insbesondere diese 3 Komponenten:
- Anspruchsvoraussetzung (Mindestversicherungszeit): 180 Versicherungsmonate (=15 Jahre), davon 84 Versicherungsmonate (=7 Jahre) erwerbstätig.
- Antrittsmöglichkeit, wenn die Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist: Bei der klassischen Alterspension das Alter von 65 Jahren (Übergangsregelung bei Frauen), unterschiedlich bei weiteren Pensionsarten (z.B. Korridor-, Invaliditätspension etc …)
- Die Pensionshöhe wird durch die Leistungsformel 45/80 bestimmt. Das heißt, mit 45 Beitragsjahren werden 80% der Beitragsgrundlagen (die mit der Höchstbemessungsgrundlage gedeckelten Bruttolöhne) erreicht. Daraus folgt der sogenannte Kontoprozentsatz in Höhe von 1,78 (=80/45), d.h. 1,78% des Bruttolohns (gedeckelt mit der Höchstbemessungsgrundlage) werden am Pensionskonto gutgeschrieben. Aus dieser Gesamtgutschrift kann unmittelbar nach Teilung durch 14 die aktuell erreichte monatliche Bruttopension abgeleitet werden.
Wenn nun LH Mattle von einem Pensionssystem weggehen würde, „das sich einzig und allein an den Lebensjahren orientiert“, dann kann er nicht vom österreichischen Pensionssystem gesprochen haben. Und da er „ein Fan“ eines Systems ist, in dem gefragt wird: „Wie viele Jahre habe ich in ein System auch einbezahlt“, dann kann er nur vom jetzigen österreichischen System gesprochen haben: Wer mehr einbezahlt, bekommt auch mehr Pension.
Wird das System so „fairer“, wie LH Mattle meint?
Nein – der (sprachlich diesbezüglich unmissverständliche) Vorschlag bedeutet, dass die Anspruchsvoraussetzung (siehe Punkt 1.) mit einem Schlag von 15 auf 45 Jahre erhöht wird. Und ohne Pensionsanspruch im Extremfall bis zu 44 Jahre Betragszahlungen verloren gehen! 2025 haben mit dem Regelpensionsalter erst 53% der Männer und 20% der Frauen die von Mattle geforderten 45 Beitragsjahre erreicht. 17% Männer und 30% der Frauen würden erst 10 Jahre nach dem jetzigen Regelpensionsalter einen Pensionsanspruch erwerben (PV-Jahresbericht 2025, S.134). Wird im Korosec-Mattle-Modell dann die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension zum Regelfall?
Der Mattle-Vorschlag bedeutet, dass altersbedingte Kündigungen („es steht ein Pensionsanspruch zu“) mit 65 nur mehr möglich sind, wenn auch 45 Betragsjahre vorliegen. Folglich Personen mit – relativ zu ihrem Alter – geringen Versicherungszeiten de facto am Arbeitsmarkt diskriminiert sind.
Weitere Ungleichbehandlungen gleichaltriger Personen würden vorliegen:
- zwischen jenen, die in der Alterspension (Männer 65, Frauen bis 2033 gestaffelt) weiterarbeiten und teilweise steuerfrei dazuverdienen (1.250 Euro pro Monat Aktivitätsfreibetrag) und jenen, die mangels 45-Jahr-Anspruchsvoraussetzung gar nicht in Pension gehen können, somit nichts steuerfrei dazuverdienen können und auch mit unterschiedlichen Sozialversicherungsabgaben belastet sind
- zwischen jenen, die ihre Pension über dem Regelpensionsalter antreten und einen Pensionszuschlag (5,1% max. 3 Jahre) sowie einen um 5,125 %-Pkte geringeren Pensionsversicherungsbeitrag lukrieren, und jenen, die ebenfalls länger (also über dem Alter, ab dem 45 Beitragsjahre erreicht worden sind) arbeiten, aber dann ohne Pensionszuschläge in Pension gehen.
Wird das System so „nachhaltiger“, wie LH Mattle meint?
Nein, im Gegenteil, weil Pensionshöhe (und damit verbunden der Bundesbeitrag) durch die Betragshöhe bestimmt wird (siehe Punkt 3.). Mehr Beitragszeiten (mindestens 45 Jahre) führen zu höheren Pensionen, und daher zu einem höheren Bundesbeitrag (weil versicherungsmathematisch betrachtet die eigenen Beiträge nicht den individuellen Pensionsanspruch abdecken).
Will man das Pensionssystem nachhaltiger (im Sinne eines niedrigeren Bundesbeitrags) machen, muss man die definierte Leistung (siehe Punkt 3.) kürzen (technisch gesprochen den Kontoprozentsatz, also den Quotienten von Beitragsgrundlage und Beitragszeit senken). Also mehr Beitragsjahre für die gleiche Pensionsleistung oder bei gleicher Anzahl der Beitragsjahre eine niedrigere Pensionsleistung.
Beispiel: Sollen weiter 80% der in der Lebenszeit erarbeiteten (mit der Höchstbemessungsgrundlage gedeckelten) Löhne die Pension ergeben, und z.B. das gesetzliche Antrittsalter um 2 Jahre erhöht werden, ergäbe sich die Leistungsformel 47/80, folglich ein Kontoprozentsatz von nur noch 1,7%, d.h. es würden 47 Betragsjahre benötigt, um die gleiche Pensionshöhe zu erzielen wie im aktuellen Leistungsregime. Oder anders ausgedrückt: Mit 45 Beitragsjahren erhält man als Pension nur noch 76,6% statt 80% der in der Lebenszeit erarbeiteten Löhne. Was im Vergleich zum Status quo zu einer um 3,4% niedrigeren Pension führen würde.
Fazit
Die Korosec-Mattle-Politansagen (wie auch die Reaktionen darauf) reichen für eine sachlich-kompetente Pensionsreformdebatte nicht aus, die nicht nur wünschenswert, sondern auch dringend notwendig wäre.
Peter Brandner, Die Weis[s]e Wirtschaft
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