Aufprall in der Wirklichkeit
Es wird Zeit, sich vom Modus „Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt“ zu verabschieden.
Mit dem Auftakt der Budgetgespräche wird der Wahlkampfmodus – mit spätherbstlicher Verlängerung in die Regierungsbildung – von der Realität verdrängt (werden müssen): Zwei Ministerratsvorträge zu monetären Familienleistungen und einer zum Bundesfinanzgesetz 2018/19 offenbaren erschreckende Fehleinschätzungen der Bundesregierung.
Bereits im Begutachtungsverfahren ist das Vorhaben, die Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder von in Österreich beschäftigten Personen an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen („Indexierung“). Die deutsche Regierung hingegen akzeptiert die EU-rechtlichen Regelungen und wird nicht versuchen, Indexierungsvorhaben bei Familienleistungen umzusetzen. Bereits im Mai 2010 unterband die damalige ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek angesichts der EU-Rechtswidrigkeit und der klaren EuGH-Judikatur ein solches Ansinnen, das der damalige ÖVP-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka ins Spiel brachte. Vorerst nur als Ministerratsvortrag formuliert ist der „Familienbonus plus“. Hier können sich die im EU-Ausland lebenden Kinder insgesamt über einen mittleren zweistelligen Euro-Millionenbetrag freuen: Eine Koppelung an den Wohnsitz in Österreich ist ebenso EU-rechtswidrig.
Die „budgetäre Wirklichkeit“ wird bereits in den nächsten Wochen zu Tage kommen. Der Ministerratsvortrag vom 5. Jänner zu den budgetpolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung zeigt haushaltsrechtliche Verständnislücken und schlechte Beratung des Finanzministers: Aus dem Vergleich veranschlagter Ein- und Auszahlungspositionen der Jahre 2014 bis 2016 mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen ein Reduktionspotenzial – konkret eine Milliarde – auszumachen, ist absurd. Durch eine Verringerung der Voranschlagsbeträge wird weder gespart, noch führt dies zu Leistungskürzungen. Die nicht ausgeschöpften, daher nicht finanzierten und bisher kein Defizit verursachenden Budgetpositionen sind im Haushaltsrecht als (buchhalterische) „Rücklagen“ verbucht, erst ihre Auflösung erhöht das Defizit. Will man tatsächlich eine Milliarde Euro defizitsenkend einsparen, muss man auch tatsächlich Ausgabenkürzungen (oder Steuererhöhungen) in diesem Umfang beschließen. Ganz real.
Schließlich sei auf die Fiktion hingewiesen, mittels Streichen von Doppel- und Mehrfachförderungen hunderte Millionen Euro einzusparen („treffsichere Förderungen“): Es sind in der Regel Ko-Finanzierungen mehrerer Ebenen (etwa EU-Österreich, Bund-Land, Land-Gemeinde), der Förderbetrag wird also aufgeteilt und nicht mehrfach wiederholt ausbezahlt. Ko-Finanzierung (oft fälschlich als „Doppelförderung“ bezeichnet) kann in Hinblick auf Kontrolle, Frage der Zweckmäßigkeit, Verhinderung von Missbrauch etc. durchaus sinnvoll sein. So wie es sinnvoll ist, Förderungen kontinuierlich in Frage zu stellen.
Realpolitisch betrachtet ist ein den EU-Fiskalregeln und dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (Schuldenbremse, Ausgabenregel) entsprechendes Budget 2018/19 aus heutiger Sicht nicht zu erwarten.