Peter Brandner zur Abschaffung der kalten Progression (Die Presse)

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Kalte Progression – falsche Debatte

Replik auf Gabriel Felbermayr. Wie eine budgetneutrale Lösung in der Frage der kalten Progression erzielt werden kann.

Diskussionen zur Budgetkonsolidierung haben die Frage aufgeworfen, ob die Abschaffung der kalten Progression ein Fehler gewesen sei. Wifo-Direktor Gabriel Felbermayr hat in einem „Presse“-Gastkommentar (14. 1.) die Frage verneint. Sein Hinweis auf den wiederholt vorgebrachten Argumentationsfehler, dass die Abschaffung der kalten Progression gegenfinanziert hätte werden müssen, ist wichtig und richtig.

Sowohl für als auch gegen die Abschaffung der kalten Progression sprechen gute Gründe. Dass Felbermayr einen antizyklischen, also konjunkturstabilisierenden Effekt als „perversen Anreiz“ fehlinterpretiert, überrascht. Gemeint ist der Mechanismus, dass bei inflationsgetriebenen Lohnerhöhungen die Progression den Durchschnittssteuersatz steigen lässt. Bei Inflation ohne Einkommensänderung bliebe dieser ohnehin unverändert.

Felbermayr fordert richtigerweise, dass die Abschaffung der kalten Progression dem Finanzminister keine Ressourcen entziehen soll. Aber genau das ist passiert: Die Lohnsteuerquote sank trotz realer Einkommenszuwächse. Ursache ist die Analyse auf individueller Ebene, die unreflektiert auf die gesamtwirtschaftliche Ebene übertragen wird: Bei nomineller Einkommenssteigerung in der Höhe der Inflation wird für den Steuerpflichtigen die inflationsneutrale Besteuerung (Realbesteuerung) mit einem „Tarif auf Rädern“ im Ausmaß der Inflation erreicht. Eine gesamtwirtschaftlich inflationsneutrale Besteuerung folgt daraus nicht, wie die wissenschaftliche Literatur zeigt.

„Heimliche Steuersenkung“

Wifo und IHS berechneten die kalte Progression auf individueller Ebene: Allen Steuerpflichtigen wird eine Einkommenserhöhung im Ausmaß der Inflation, also die maximal mögliche kalte Progression, unterstellt. Wird der Tarif um die volle Inflation angepasst, liegt das so beschlossene Entlastungsvolumen systematisch über den budgetären Einnahmen aus der kalten Progression. Warum? Weil nicht alle Steuerpflichtigen ein im Jahresvergleich höheres Einkommen haben, folglich gar keiner Progression unterliegen. Von der Tarifverschiebung profitieren somit auch jene, die keinen Progressionsverlust erlitten haben. Budgetäre Überkompensation als „heimliche Steuersenkung“.

Folglich sank die Lohnsteuerquote 2024 mit 13,2 Prozent auf den niedrigsten Wert seit 1999 (Durchschnitt 1999–2021: 14,2 Prozent). Mitverursacht durch die doppelt erfolgte Abschaffung der kalten Progression: automatisch durch den „Tarif auf Rädern“ sowie klassisch politisch durch die Tarifstufensenkungen der ökosozialen Steuerreform.

Nur Steuereinnahmen, die aufgrund der kalten Progression tatsächlich ins Budget fließen, sollten automatisch den Steuerpflichtigen zurückgegeben werden. Eine einfache, annähernd budgetneutrale Option wäre die Beschränkung der jährlichen Tarifverschiebung auf zwei Drittel der Inflationsrate. Denn nicht die Abschaffung der kalten Progression ist das Thema – sondern die budgetneutrale Kompensation.

(Die Presse, 21.1.2026)