Budgetkonsolidierung im Licht der EU-Fiskalregeln

Von Peter Brandner
Mit 30. 4. 2024 ist der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) in Kraft getreten. Österreich erfüllt weder die Maastricht-Kriterien (Referenzwerte von 3 % des BIP für das öffentliche Budgetdefizit und 60 % des BIP für den öffentlichen Schuldenstand) noch die Anforderungen aus der Neuformulierung des präventiven Arms des SWP.
Angesichts der Budgetlage 2024/2025 droht Österreich ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits (ÜD-Verfahren; korrektiver Arm des SWP), sollte das Defizit 2025 nicht unter 3 % des BIP gesenkt werden. Unabhängig davon muss Österreich einen mittelfristigen Fiskalstrukturplan beschließen und damit verbunden eine massive Budgetkonsolidierung einleiten, um den Anforderungen des präventiven Arms des SWP zu genügen. Durch konjunkturelle Rückkoppelungseffekte hat die Wahl der Konsolidierungsmaßnahmen selbst einen Einfluss auf das Konsolidierungserfordernis.
Budgetkonsolidierung – welcher Weg?
Von Peter Brandner
Der Budgetdienst des Parlaments hat in einer Analyse zwei Konsolidierungsszenarien gerechnet, wobei der Umfang der Konsolidierung ohne üD-Verfahren geringer wäre als im Rahmen eines üD-Verfahrens. Nur scheinbar ein Paradoxon, wie ein Blick auf das EU-Fiskalregelwerk zeigt.
Wake-up call zur Budgetkonsolidierung
Von Peter Brandner
Will die Bundesregierung ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits vermeiden, muss sie die Defizitquote 2025 unter 3% bringen. Mit Streichung des Klimabonus, der Erhöhung (1%pkt) der MwSt. und Verdoppelung der Grundsteuer ließe sich für 2025 rasch ein Konsolidierungsvolumen von 5 Mrd. € beschließen.