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Der Datentransfer nach dem „Safe-Harbor“ – Urteil
Von Katharina Raabe-Stuppnig & Franz Lippe
Seit dem Fall von „Safe-Harbor“ durch das EuGH-Urteil müssen transatlantische Datentransfers von der Datenschutzbehörde genehmigt werden, sofern nicht ein anderer Tatbestand vorliegt, der solche Datentransfers ohne Genehmigung gestattet. Unternehmen, die Daten in die USA transferieren wollen, ist daher zu raten, auf den Abschluss von Standardvertragsklauseln der EU oder das Unterwerfen unter sogenannte Binding Corporate Rules (BCR) zu setzen. […]

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