Neue Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ als rechtsstaatlich bedenkliches Instrument zur Sicherstellung leistbaren Wohnens

Von Martin Stadlmann und Isabell Vollnhofer

Der Wiener Landesgesetzgeber schuf mit der novellierten Wiener Bauordnung die Rechtsgrundlage für die neue Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“. Aus juristischer Sicht müssen rechtsstaatliche Bedenken gegen die gewählte Regelungstechnik angemeldet werden. Die im Lichte des verfassungsrechtlichen Legalitätsprinzips höchst unerfreulichen Regelungsdefizite und die damit verbundene Rechtsunsicherheit wird den sozial- und wohnungspolitisch durchaus anerkennenswerten Zielen des Gesetzgebers keine guten Dienste leisten.