Zielsteuerung-Gesundheit neu: Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragen der „Gesundheitsreform 2013“

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Von Nicolas Raschauer

2013 einigten sich Bund und Länder mittels Gliedstaatsvertrags auf eine „Gesundheitsreform“. Dabei werden leitsatzartig Ziele einer Organisations- und Aufgabenreform vorgegeben, die in privatrechtlichen Verträgen auf Bundes- und Landesebene konkretisiert werden. Rechtsstaatlich herausfordernde Planungskaskaden haben daher auch im  Gesundheitswesen Einzug gehalten; Probleme löst die „Gesundheitsreform“ allerdings nicht.

Download: Recht der Medizin, Sonderheft 5a Oktober 2014

(mit freundlicher Genehmigung des Manz-Verlags)

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