„Safe-Harbor“ und die Nachfolgeregelung „Privacy Shield“
Von Katharina Raabe-Stuppnig & Franz Lippe
Mit der „Safe Harbor“ – Entscheidung der Europäischen Kommission im Jahr 2000 wurde es ermöglicht, personenbezogene Daten melde- und genehmigungsfrei in die USA zu transferieren. Der EuGH sprach in einem Urteil („Fall Schrems“) aus, dass „Safe-Harbor“ ab sofort unanwendbar sei. Der finale Text zu „Safe-Harbor II“, dem sogenannten „Privacy Shield“, liegt jedoch noch nicht vor. Auch wenn Verbesserungen zum alten Regelwerk vereinbart wurden, sind Zweifel angebracht, ob die neue Regelung alle Anforderungen aus dem EuGH-Urteil erfüllen wird. […]