4.3 Europäische Union
- Bekenntnis zum „Lissabon-Vertrag“: Stärkung einer auf Wettbewerb basierende Ordnung der europäischen Grundfreiheiten
- Prozess der Weiterentwicklung der EU bzw. „Politischen Union“ (i) auf Basis eines demokratiepolitisch legitimierten Prozesses und (ii) im Rahmen europäischer Institutionen: „Gemeinschaftsmethode“ statt zwischenstaatliche Verträge
- Primärrecht mit doppelt qualifizierter Mehrheit änderbar
- Doppeltes Mehrheitsprinzip als Regelfall, Einstimmigkeit nur in ausgewählten Bereichen (Steuerpolitik)
- Zuweisung als ausschließliche Kompetenzen der EU: Management kritischer Netz- und Infrastruktur; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP); Abschaffung des Neutralitäts-BVG
- Binnenmarkt: Schließen von Gesetzeslücken, Abbau administrativer Hürden und verstärkte Durchsetzung der Rechtsvorschriften, um das volle Potenzial des Binnenmarktes auszuschöpfen; Ausbau und Erweiterung der Kapitalmarktunion.


