4.3 Europäische Union
Bekenntnis zum „Lissabon-Vertrag“: Stärkung einer auf Wettbewerb basierende Ordnung der europäischen Grundfreiheiten statt weitere intergovernmentale EU-Zentralisierung (keine „Europäische Wirtschaftsregierung“)Binnenmarkt: Schließen von Gesetzeslücken, Abbau administrativer Hürden und Verstärkte Durchsetzung der Rechtsvorschriften, um das volle Potenzial des Binnenmarktes auszuschöpfenProzess der Weiterentwicklung der EU zur Wirtschafts- und Fiskalunion („Transferunion“) bzw. „Politischen Union“ ausschließlich (i) auf Basis eines demokratiepolitisch legitimierten Prozesses und (ii) im Rahmen europäischer Institutionen: „Gemeinschaftsmethode“ statt zwischenstaatliche VerträgeGemeinsame Schuldenfinanzierung („Euro-Bonds“) ausschließlich im Rahmen einer EU-Wirtschafts- und Fiskalunion (d.h. nur bei voller EU-Budgethoheit)„Bankenunion“ mit den Elementen (i) zentrale europäische Aufsicht für alle Finanzinstitute in Form eines (mehrstufigen) „Europäischen Systems der Finanzmarktaufsichten“, (ii) gemeinsames Aufsichtsrecht (single rulebook), (iii) einheitliche Mechanismen zur Restrukturierung und Abwicklung von Finanzinstitutionen, (iv) europäisches Einlagensicherungssystem. Etablierung durch zeitgleiche und gemeinsame Einführung dieser Elemente mittels EU-PrimärrechtsänderungenBeibehaltung der Trennung von Geldpolitik (ESZB/Eurosystem) und Finanzmarkt- bzw. Bankenaufsicht, d.h. Ablehnung der Übertragung der Bankenaufsicht an die EZB (Frage der Legitimierung durch Art. 127 Abs. 6 AEUV).Insbesondere auch in Hinblick auf die „Bankenunion“: Entwicklung eines genuin europäischen Verwaltungsrechts für EU-Institutionen