5.3 Weitere Rechtsbereiche
- Wohnrecht: Abbau von Regulierungen bzw. Stärkung von Wettbewerb und Marktwirtschaft am Wohnungsmarkt durch Novellierungen von Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Neukodifizierung des Mietrechtsgesetz (MRG) – „ein Mietrecht für alle Wohnungen“ unabhängig vom Baujahr der Wohnung, Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder dem Status des Vermieters
- Leistungsgerechtes und faires Mietrecht, in dem auch Aspekte des Konsumentenschutzes zu integrieren und abschließend zu regeln sind:
- angemessene und frei vereinbarte Miete (bei verschärfter laesio enormis und transparenten Referenzwerten dafür) für alle Wohnungen bei unbeschränkter Erhaltungspflicht durch den Vermieter,
- keine Befristungsabschläge,
- statt Betriebskostenkatalog Ermöglichung von „Inklusivmieten“ (d.h. Mieten inkl. Betriebskosten, aber ohne wohnungsspezifische Kosten wie Warmwasser, Heizung und sonstige Haushaltsenergie) als systemkonformer Normfall.
- Flexibel vereinbare Kündigungsgründe und –fristen, ohne deswegen berechtigte Konsumentenschutzanliegen zu vernachlässigen.
- Herausnahme des unternehmerischen bzw. gewerblichen „Nichtwohn“-Bereichs aus dem Geltungsbereich des MRG. Siehe dazu die Studie Reformnotwendigkeiten auf dem österreichischen Wohnungsmarkt.
- Familienrecht: Gemeinsame Obsorge durch Mutter und Vater (durch Vaterschaftsanerkenntnis) als (automatischer) Regelfall (in Lebensgemeinschaft, nach Scheidung)


