1.4 Sozialpolitik, Pensionen
- Verstärkte Transparenz durch Trennung des Versicherungs-Konzepts einer „Sozialversicherung“ von Aspekten einer „Umverteilungspolitik“: Bereinigung der Sozialversicherung um versicherungsfremde Leistungen, dh. Umverteilungsziele, die nicht innerhalb der Sozialversicherung verfolgt werden können/sollen, sollen in das Steuer-Transfer-System verlagert werden.
- Einheitliches Sozialversicherungsrecht (unabhängig vom Berufsstand)
- Übergang von Pflichtversicherungen zu Versicherungspflichten
- Konzept „Sozialkonto“: verstärkte Kapitaldeckung in Form von individuellen Sparkonten in der Sozialversicherung
Pensionen
- Pensionsreform kurzfristig: Harmonisierung der Pensionssysteme, d.h. einheitliches Pensionsrecht durch beschleunigte Abschaffung von Sonderpensionsrechten
- Pensionsreform langfristig: Orientierung des umlagefinanzierten Pensionssystems am Beitragsprimat (Notional Defined Contribution – NDC), siehe auch Die politisch unmögliche Reform. Sichert die Nachhaltigkeit des Pensionssystems durch versicherungsmathematische faire Verrentung des im Umlagesystem virtuell erworbenen Pensionsvermögens (automatische Berücksichtigung der Zunahme der fernen Lebenserwartung)
- Reform der kapitalgestützten Altersvorsorge kurzfristig: Im Pensionskassensystem jeweils eigene Veranlagungsgemeinschaften für Anwartschaftsberechtigte und Leistungsbezieher, höhere (Kosten)Transparenz, an Anlegerinteressen orientierte Flexibilisierungen; Abbau steuerlicher Verzerrungen, durchgehend „nachgelagerte“ Besteuerung (Exempt-Exempt-Taxed, d.h. EET-Konzept): Brutto-Lohnbestandteile (d.h. noch nicht lohn- und einkommensbesteuerte Beträge) als Einzahlungen, ertragssteuerfreie Veranlagung als einzige steuerliche „Förderung“ (d. h. keine weiteren steuerlichen Förderungen), und „normale“ Besteuerung erst bei der Auszahlung als Pension. Persönliches Kapitalpensionskonto bzw. -Pensionsdepot für jeden Österreicher nach dem EET-Konzept. Siehe auch Experten präsentieren konkrete Lösungsvorschläge: Pensionsreform: Zeit für Umbruch.
- Reform der kapitalgestützten Altersvorsorge langfristig: Kapitaldeckung als Teil der gesetzlichen Pensionsversicherung, d.h. ein Teil des Pensionsversicherungs-Beitragssatzes (aktuell 22,8%) fließt in eine Kapitaldeckung (der dominierend verbleibende umlagefinanzierte Teil kann leistungs- oder idealerweise als NCD beitragsorientiert gestaltet sein bzw. bleiben).


