1.4 Sozialpolitik, Pensionen

  • Verstärkte Transparenz durch Trennung des Versicherungs-Konzepts einer „Sozialversicherung“ von Aspekten einer „Umverteilungspolitik“: Bereinigung der Sozialversicherung um versicherungsfremde Leistungen, dh. Umverteilungsziele, die nicht innerhalb der Sozialversicherung verfolgt werden können/sollen, sollen in das Steuer-Transfer-System verlagert werden.
  • Einheitliches Sozialversicherungsrecht (unabhängig vom Berufsstand)
  • Übergang von Pflichtversicherungen zu Versicherungspflichten
  • Konzept „Sozialkonto“: verstärkte Kapitaldeckung in Form von individuellen Sparkonten in der Sozialversicherung
Pensionen
  • Pensionsreform kurzfristig: Harmonisierung der Pensionssysteme, d.h. einheitliches Pensionsrecht durch beschleunigte Abschaffung von Sonderpensionsrechten
  • Pensionsreform langfristig: Orientierung des umlagefinanzierten Pensionssystems am Beitragsprimat (Notional Defined ContributionNDC), siehe auch Die politisch unmögliche Reform. Sichert die Nachhaltigkeit des Pensionssystems durch versicherungsmathematische faire Verrentung des im Umlagesystem virtuell erworbenen Pensionsvermögens (automatische Berücksichtigung der Zunahme der fernen Lebenserwartung)
  • Reform der kapitalgestützten Altersvorsorge kurzfristig: Im Pensionskassensystem jeweils eigene Veranlagungsgemeinschaften für Anwartschaftsberechtigte und Leistungsbezieher, höhere (Kosten)Transparenz, an Anlegerinteressen orientierte Flexibilisierungen; Abbau steuerlicher Verzerrungen, durchgehend „nachgelagerte“ Besteuerung (Exempt-Exempt-Taxed, d.h. EET-Konzept): Brutto-Lohnbestandteile (d.h. noch nicht lohn- und einkommensbesteuerte Beträge) als Einzahlungen, ertragssteuerfreie Veranlagung als einzige steuerliche „Förderung“ (d. h. keine weiteren steuerlichen Förderungen), und „normale“ Besteuerung erst bei der Auszahlung als Pension. Persönliches Kapitalpensionskonto bzw. -Pensionsdepot für jeden Österreicher nach dem EET-Konzept. Siehe auch Experten präsentieren konkrete Lösungsvorschläge: Pensionsreform: Zeit für Umbruch
  • Reform der kapitalgestützten Altersvorsorge langfristig: Kapitaldeckung als Teil der gesetzlichen Pensionsversicherung, d.h. ein Teil des Pensionsversicherungs-Beitragssatzes (aktuell 22,8%) fließt in eine Kapitaldeckung (der dominierend verbleibende umlagefinanzierte Teil kann leistungs- oder idealerweise als NCD beitragsorientiert gestaltet sein bzw. bleiben).