3.1 Gesundheitsversorgung
- Zentralisierung der Kompetenzen: bundesweites Spitals- und Gesundheitskonzept, d.h. Finanzierungsverantwortung von Bund, Ländern, Gemeinden und SV-Trägern mit Aufgaben- und Ausgabenverantwortung in Übereinstimmung bringen (keine Aufsplitterung in neun Länderpläne)
- Trennung von Finanzierern und Betreibern von Gesundheitseinrichtungen
- Einbindung der Ambulanzen der Sozialversicherung in den allgemeinen Versorgungsauftrag
- Zentrale (d.h. österreichweite und sektorenübergreifende) Gesundheitsorganisation/-steuerung im Spitalsbereich mit Schaffung einer zentralen Planungsstelle. Zusammenführung des Kompetenzdschungels auf Bundes- und Landesebene. Etablierung einer zentralen Controlling-Institution
- Rahmenbedingungen durch ein bundesweit einheitliches Krankenanstaltengesetz: Senkung der extrem hohen Regelungsdichte durch Schaffung von Bundesgesetzen ohne Länderspezifika
- Bessere Vernetzung von stationärer/ambulanter Versorgung (Planung, Finanzierung und Steuerung) mit zentraler Planung unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten
- Weitere Stärkung der Rolle des Hausarztes in der Zugangssteuerung in die richtige Versorgungsebene („Hausarztmodell“ als Weg einer abgestuften Versorgung), Forcierung von Ärztezentren und multikoloren Facharztzentren zur Entlastung der überlaufenen Notaufnahmen
- Verstärkte Anwendung des Systems leistungsorientierter Krankenanstaltenfinanzierung (LKF-System) nach Überprüfung des Anreizsystems (Fallpauschale) und Realisierung des Prinzips „Geld folgt Leistung“ (bei Verschiebung der Leistungserbringung zwischen niedergelassenem, ambulantem und stationärem Bereich). Festlegung österreichweit einheitlicher Abrechnungsmodalitäten; wirtschaftliche Tarife
- Echter Zusammenschluss der (22) Krankenkassen und Schaffung eines österreichweit einheitlichen Leistungskatalogs (derzeit 14)
- Setzen von Maßnahmen für Qualitätswettbewerb
- Hebung der Ausbildungsqualität auf internationalen Standard durch: Rezertifizierung der Ausbildungsstätten alle 5 Jahre; Verpflichtung der Krankenanstaltenträger, eine bedarfsgerechte Ausbildungsstellenbewirtschaftung zu gewährleisten; Einführung des Ausbildungs-Logbuches; Vollfinanzierung (Bund und Länder) der Lehrpraxis für mindestens 12 Monate (siehe Kommentar zur Ärzteausbildung Neu); Vereinheitlichung der Prüfungsordnung und Harmonisierung mit der europäischen (Fach-)Arztprüfung
- Prävention bereits bei Kindern und Jugendlichen beginnen: Eine Stunde Gesundheitserziehung /Woche für alle Kinder im Pflichtschulbereich (Unterricht durch Ärzte und andere Gesundheitsfachkräfte)
- Reanimationsunterricht verpflichtend in allen Pflichtschulen (altersadäquat)
- Mehr Eigenverantwortung und Prävention („gesünderer Lebensstil“) durch (i) Einbeziehung von Arbeitsmedizinern und (i) Setzen von finanziellen Anreizen (via Beitragssätze), um das zu kurative Gesundheitssystem verstärkt präventiv zu orientieren
- Höhere Besteuerung von Risikonahrungs- und Genussmittel (Zucker, gesättigte Fette, Alkohol, Tabak) mit strikter Zweckbindung für das Gesundheitswesen
- Abbau der steuerlichen Schlechterstellung (i) von Gesunden (Nichtanerkennung von Vorsorgemaßnahmen) gegenüber Kranken (Anerkennung von Krankheitskosten) im Rahmen „außergewöhnlicher Belastungen“ und (ii) Selbständigen (keine steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeausgaben für Unternehmer selbst) gegenüber Angestellten (Vorsorgeausgaben als Betriebsausgabe absetzbar)
- Langfristiges Ziel: Private Gesundheitsversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger (Mindestpflichtversicherung mit Leistungskatalog, der in etwa dem gegenwärtigen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht; darüber hinausgehende Leistungen freiwillig mit höheren Prämien) in Anlehnung an das schweizer Franchisemodell
- Das kostenfreie Impfprogramm um Impfungen wie Pneumokokken, Herpes zoster und RSV für Risikogruppen erweitern
- Maximale Wartezeit für Arztbesuch: Wenn kein Termin innerhalb einer Frist verfügbar (z.B. 30 Tage), Rechtsanspruch auf vollständigen Ersatz des Wahlarzthonorars durch die Sozialversicherung


