• Transparente Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF): Senkung/Streichung des Dienstgeberbeitrags – Erhöhung Anteil aus allgemeinen Steueraufkommen bei gleichmäßiger Beitragsleistung aller sozialen Gruppen
  • Bereinigung des FLAF von nicht-familien/generationenspezifischen Leistungen (insb. PV-Beitrag für Kindererziehungszeiten, KV-Beitrag für KBG, Wochengeld)
  • Familienbeihilfe bis zur Volljährigkeit des Kindes bzw. Ende der schulischen Ausbildung
  • Steuerpolitisch (Anm.: steuerlicher Familienlastenausgleich ist grundsätzlich eine Frage der Berechnung der Bemessungsgrundlage): „steuerfreier Unterhaltsbedarf“ für alle (unterhaltsberechtigten) Familienmitglieder, anknüpfend an zivilrechtliche Normen; Sicherstellung einer horizontalen Steuergerechtigkeit im Rahmen der Individualbesteuerung durch das Konzept des „Familienrealsplittings“: realitätsgerechte Unterhaltsleistungen, die die Bemessungsgrundlage des Unterhaltsverpflichteten senken, werden beim Unterhaltsberechtigten als Einkommen versteuert
  • Kinderbetreuungsgeld: Erhöhung der Wahlfreiheit der Eltern durch Streichen der Zuverdienstgrenze (Kinderbetreuungsgeld ist kein Ersatz für einen Verdienstentgang, sondern eine Abgeltung für die Betreuungsleistung)
  • Kinderbetreuung: Umstellung von einer Objekt- auf eine Subjektförderung; Schaffung eines bundesweit einheitlichen Rahmengesetzes für Kinderbetreuungseinrichtungen (Qualitätsstandards, Personalschlüssel, …)
  • Erleichterung und Verbesserung des Zugangs zum Unterhaltsvorschuss: Verfahrensbeschleunigung durch Verfahrensvereinfachung; bundesweit einheitliche Mindeststandards für die Unterhaltssicherung; Einstweiliger Unterhalt in Höhe der Familienbeihilfe
  • Pensionsrechtlich: Bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht (sofern über dem Medianeinkommen von Frauen Heranziehen der „besten“ Lohn- und Einkommensjahre als Bemessungsgrundlage der Ersatzzeiten); Aufwertung der Teilzeitarbeit während Betreuungspflichten durch höhere pensionsrechtliche Bewertung des Einkommens
  • Abbau der Diskriminierung der elterlichen Eigenbetreuung. Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Betreuung und privater Betreuung.
  • Maßnahmen (Schulungen, …) zum Wiedereinstieg nach Kindererziehungszeiten bzw. Pflegezeiten