6.2 Schulverwaltung und Finanzierung
- Zentrale Schulgesetzgebung- und Verwaltung in Bundeskompetenz
- Anstellung von Lehr- und Verwaltungspersonal durch die die Finanzierung bereitstellende Gebietskörperschaft
- Stärkung der Schulautonomie (Personalhoheit, Schulbudgetverwaltung, standortspezifische Schwerpunkte)
- Fairer Wettbewerb zwischen privaten und öffentliche Schulen – „Bildungsscheck“ für alle Schüler


