5.1 Grundrechtspolitik
In der Spannung zwischen Freiheit ↔ Sicherheit ↔ Überwachung:
- Stärkung der Persönlichkeitsrechte gegen Gefahr staatl. Missbrauchs durch freiheitsgefährdende Grundrechtseingriffe (z.B. Vorratsdatenspeicherung, Sicherheitspolizeigesetz, …)
Datenschutz (Spannung Schutz der Privatsphäre ↔ öffentliches Informationsbedürfnis):
- generell Zugang zu Behördenakten, die nicht die Privatsphäre der Bürger betreffen bzw. explizit als Verschlussakt gekennzeichnet sind
- Sicherstellung einer effizienten und gut ausgestatteten Datenschutzkommission nach 2014;
- verfassungskonforme Eingliederung der Datenschutzbehörde in die zukünftige Verwaltungsgerichtsbarkeit (Rechtsschutzsystem der Art 130 ff B-VG)
- Kostenfreier Zugang zu öffentlichen Datenbanken, die aufgrund gesetzlicher Informationsverpflichtungen bestehen, insb. Grundbuch, Firmenbuch, Patent- und Markenschutzregister