5.1 Grundrechtspolitik

In der Spannung zwischen Freiheit ↔ Sicherheit ↔ Überwachung:

  • Stärkung der Persönlichkeitsrechte gegen Gefahr staatl. Missbrauchs durch freiheitsgefährdende Grundrechtseingriffe (z.B. Vorratsdatenspeicherung, Sicherheitspolizeigesetz, …) 

Datenschutz (Spannung Schutz der Privatsphäre ↔ öffentliches Informationsbedürfnis):

  • generell Zugang zu Behördenakten, die nicht die Privatsphäre der Bürger betreffen bzw. explizit als Verschlussakt gekennzeichnet sind
  • Sicherstellung einer effizienten und gut ausgestatteten Datenschutzkommission nach 2014;
  • verfassungskonforme Eingliederung der Datenschutzbehörde in die zukünftige Verwaltungs­gerichtsbarkeit (Rechtsschutzsystem der Art 130 ff B-VG)
  • Kostenfreier Zugang zu öffentlichen Datenbanken, die aufgrund gesetzlicher Informationsverpflichtungen bestehen, insb. Grundbuch, Firmenbuch, Patent- und Markenschutzregister