5.2 Wirtschafts- und Kapitalmarktrecht
Reform des Kartellrechts (KartG) durch weitgehende Angleichung an EU-NormenSanierungs-und Abwicklungsrecht für (systemrelevante) Finanzinstitute (inklusive dafür einzurichtende Abwicklungsinstitutionen)
Börsegesetz neu, das die EU-Marktmissbrauchs-RL konsistent und allgemein verständlich umsetzt
Bankwesengesetz:
- klare und einfache Definition des Tatbestands eines Bankgeschäftes (Kreditfinanzierung durch Dritte vs. Einlagengeschäft;
- Eigenhandel von Unternehmen, Gemeinden und Ländern);
- Klare Abgrenzung, was ein gewerbliches Bankgeschäft ist (auch für juristische Personen und Dritt-Finanzierung durch die Nicht-Banken)
Klare und einfache Regeln, wie im niederschwelligen Bereich bankenunabhängige Finanzierung unter Wahrung des Anlegerschutzes erfolgen kann:
- erleichtertes Prospektregime,
- Ausnahmen beim Zahlungsdienstgesetz,
- gesellschaftsrechtliche Modelllösungen für Start-up-Vehikel
Harmonisierung des Rechtsbestandes in den EWR-Mitgliedstaaten, insbesondere im Aufsichts-und Sanktionsregime (Verhinderung von Aufsichts-und Sanktionsarbitrage)
Möglichst weitgehende Erfassung des Shadow-Banking und der Off-Shore-Zentren durch die Regulierungsbehörden, um die Flucht aus der Aufsicht zu verhindern
Wirksames Enforcement der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS (auch anwendbar auf die österreichische Rechts-und Aufsichtsbasis), um ein Mindestmaß an Validität und Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen
Ausdehnung des Unternehmensstrafrechts in das Verwaltungsstrafrecht, um angemessene Sanktionen verhängen zu können (statt natürlicher Person ist die juristische Person zu strafen; Strafhöhe abhängig von der Finanzkraft der juristischen Person)