- Reform des Kartellrechts (KartG) durch weitgehende Angleichung an EU-Normen
- Sanierungs-und Abwicklungsrecht für (systemrelevante) Finanzinstitute (inklusive dafür einzurichtende Abwicklungsinstitutionen)
- Börsegesetz neu, das die EU-Marktmissbrauchs-RL konsistent und allgemein verständlich umsetzt
- Bankwesengesetz: klare und einfache Definition des Tatbestands eines Bankgeschäftes (Kreditfinanzierung durch Dritte vs. Einlagengeschäft; Eigenhandel von Unternehmen, Gemeinden und Ländern); Klare Abgrenzung, was ein gewerbliches Bankgeschäft ist (auch für juristische Personen und Dritt-Finanzierung durch die Nicht-Banken)
- Klare und einfache Regeln, wie im niederschwelligen Bereich bankenunabhängige Finanzierung unter Wahrung des Anlegerschutzes erfolgen kann: erleichtertes Prospektregime, Ausnahmen beim Zahlungsdienstgesetz, gesellschaftsrechtliche Modelllösungen für Start-up-Vehikel
- Harmonisierung des Rechtsbestandes in den EWR-Mitgliedstaaten, insbesondere im Aufsichts-und Sanktionsregime (Verhinderung von Aufsichts-und Sanktionsarbitrage)
- Möglichst weitgehende Erfassung des Shadow-Banking und der Off-Shore-Zentren durch die Regulierungsbehörden, um die Flucht aus der Aufsicht zu verhindern
- Wirksames Enforcement der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS (auch anwendbar auf die österreichische Rechts-und Aufsichtsbasis), um ein Mindestmaß an Validität und Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen
- Ausdehnung des Unternehmensstrafrechts in das Verwaltungsstrafrecht, um angemessene Sanktionen verhängen zu können (statt natürlicher Person ist die juristische Person zu strafen; Strafhöhe abhängig von der Finanzkraft der juristischen Person)
5.2 Wirtschafts- und Kapitalmarktrecht

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