1.2 Steuerpolitik

  • Vereinfachung durch Erhöhung der Transparenz und Effizienz des Besteuerungssystems
  • Änderung Steuerstruktur (Erhöhung von Konsumsteuern bzw. Streichung von Ausnahmen im Umsatzsteuergesetz bei Senkung von Faktorsteuern (Faktor Arbeit: Lohn-/Einkommensteuern bzw. Faktor Kapital: Kapital(ertrags)steuern/Körperschaftsteuer). In weiterer Folge insgesamt Senkung der Abgabenbelastung und Entlastung des Mittelstandes
  • Im Unternehmensbereich: Rechtsform- und Finanzierungsneutralität (Eigen- und Fremdkapital); Abschaffung von branchenspezifischen Steuerprivilegien (z.B. Pauschalierungen)
  • Verlustrücktrag für 2 Jahre
  • Wechsel zu einem Ausschüttungsteuer-Konzept unter Berücksichtigung internationaler Rahmenbedingungen (EU, OECD)
  • Harmonisierung der Steuervereinfachung für Klein(st)unternehmen: Anpassung der ertragsteuerlichen Vorschriften an die umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben
  • Für natürliche Personen (Lohn- und Einkommensteuer) einfachere Tarifstruktur: linear progressiv, Senkung des Eingangssteuersatzes, aufkommensneutrale Streichung sämtlicher Ausnahmen und Sonderausgabenregelungen (u.a. Aufteilung des Jahresgehalts auf 12 Monatsgehälter); Vermeidung der „kalten Progression“. In weiterer Folge Tarifsenkung
    Siehe das Weis[s]e Konzept einer Steuerstrukturreform
  • Gleiche Besteuerung von Sach- und Barbezügen (Ermittlung der Lohnsteuer bei Sachbezug wie bei einer Nettolohnvereinbarung)
  • Streichung sämtlicher (direkt/indirekter) Sparförderungen
  • Leistungsgerechtes Erbschafts- und Schenkungssteuermodell (Sonderregelung für Firmenübergaben) – keine Vermögensteuer
  • Keine Finanztransaktionsteuer
  • Streichung der Grunderwerbsteuer bei budgetneutraler Erhöhung der Grundsteuer, in weiterer Folge Reform der Grundsteuer
  • Reduzierung der Steuerarten (Streichung von „Bagatellsteuern“) und Streichung der Ausnahmen im Grundsteuergesetz
  • Föderaler Steuerwettbewerb auf Gemeindeebene durch Aufschlagsätze auf Bundessteuern