- Vereinfachung durch Erhöhung der Transparenz und Effizienz des Besteuerungssystems
- Änderung Steuerstruktur (Erhöhung von Konsumsteuern bzw. Streichung von Ausnahmen im Umsatzsteuergesetz bei Senkung von Lohn-/Einkommensteuern bzw. Kapitalsteuern): insgesamt Senkung der Abgabenbelastung und Entlastung des Mittelstandes
- Im Unternehmensbereich: Rechtsform- und Finanzierungsneutralität (Eigen- und Fremdkapital); Abschaffung von branchenspezifischen Steuerprivilegien (z.B. Pauschalierungen); Streichung der Gesellschaftsteuer
- Harmonisierung der Steuervereinfachung für Klein(st)unternehmen: Anpassung der ertragsteuerlichen Vorschriften an die umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben
- Für natürliche Personen: Tarifsenkung (Lohn- und Einkommensteuer), einfacher Tarif (linear progressiv), Senkung des Eingangssteuersatzes, Streichung sämtlicher Ausnahmen (u.a. Entfall der Begünstigung des 13. u. 14. Monatsgehaltes und der Sonderausgabenregelungen); Indexierung der Bemessungsgrundlage/Steuertarif (Vermeidung der „kalten Progression“).
Siehe das Weis[s]e Konzept einer Steuerstrukturreform - Gleiche Besteuerung von Sach- und Barbezügen (Ermittlung der Lohnsteuer bei Sachbezug wie bei einer Nettolohnvereinbarung)
- Leistungsgerechtes Erbschafts- und Schenkungssteuermodell
- Reduzierung der Steuerarten (Streichung von „Bagatellsteuern“) und Streichung der Ausnahmen im Grundsteuergesetz
- Streichung sämtlicher (direkt/indirekter) Sparförderungen
- Föderaler Steuerwettbewerb auf Gemeindeebene durch Aufschlagsätze auf Bundessteuern
- Forcierung der Steuerbetrugsbekämpfung national und international: gegen Umsatzsteuerbetrug Umstellung der Mehrwertsteuererhebung auf das „Reverse Charge Verfahren“ [Anm.: in der österr. Bauwirtschaft bereits realisiert], Setzen legistischer Maßnahmen gegen willkürlichen Gewinntransfer in Steueroasen
1.2 Steuerpolitik

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Konsolidierung der Staatsschulden – welche Reformen?
Montag 4. Juli 2022, 18:30 Uhr, Konferenzsaal Presseclub Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien
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04.07.2022

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