1.2 Steuerpolitik

  • Vereinfachung durch Erhöhung der Transparenz und Effizienz des Besteuerungssystems
  • Änderung Steuerstruktur (Erhöhung von Konsumsteuern bzw. Streichung von Ausnahmen im Umsatzsteuergesetz bei Senkung von Lohn-/Einkommensteuern bzw. Kapitalsteuern): insgesamt Senkung der Abgabenbelastung und Entlastung des Mittelstandes
  • Im Unternehmensbereich: Rechtsform- und Finanzierungsneutralität (Eigen- und Fremdkapital); Abschaffung von branchenspezifischen Steuerprivilegien (z.B. Pauschalierungen); Streichung der Gesellschaftsteuer
  • Harmonisierung der Steuervereinfachung für Klein(st)unternehmen: Anpassung der ertragsteuerlichen Vorschriften an die umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben
  • Für natürliche Personen: Tarifsenkung (Lohn- und Einkommensteuer), einfacher Tarif (linear progressiv), Senkung des Eingangssteuersatzes, Streichung sämtlicher Ausnahmen (u.a. Entfall der Begünstigung des 13. u. 14. Monatsgehaltes und der Sonderausgabenregelungen); Indexierung der Bemessungsgrundlage/Steuertarif (Vermeidung der „kalten Progression“).
    Siehe das Weis[s]e Konzept einer Steuerstrukturreform
  • Gleiche Besteuerung von Sach- und Barbezügen (Ermittlung der Lohnsteuer bei Sachbezug wie bei einer Nettolohnvereinbarung)
  • Leistungsgerechtes Erbschafts- und Schenkungssteuermodell
  • Reduzierung der Steuerarten (Streichung von „Bagatellsteuern“) und Streichung der Ausnahmen im Grundsteuergesetz
  • Streichung sämtlicher (direkt/indirekter) Sparförderungen
  • Föderaler Steuerwettbewerb auf Gemeindeebene durch Aufschlagsätze auf Bundessteuern
  • Forcierung der Steuerbetrugsbekämpfung national und international: gegen Umsatzsteuerbetrug Umstellung der Mehrwertsteuererhebung auf das „Reverse Charge Verfahren“ [Anm.: in der österr. Bauwirtschaft bereits realisiert], Setzen legistischer Maßnahmen gegen willkürlichen Gewinntransfer in Steueroasen