4.1 Föderalismus

  • Subsidiaritätsprinzip. Der Vorteil der Bürgernähe ist gegen etwaige Mehrkosten abzuwiegen
  • Abbau von Doppelkompetenzen bzw. legislativen Mehrfachkompetenzen insb. zwischen Bund und Ländern („Faktor 10“ → „Faktor 1“). Bevorzugte Strategie: eine Kompetenzverlagerungen von Ländern zum Bund
  • Aufgaben-/Ausgaben-/Einnahmen-Verantwortlichkeiten müssen in Übereinstimmung gebracht werden („fiskalische Äquivalenz“)
  • Neuordnung des Finanzausgleichs, Finanzierungsgeber hat auch Entscheidungsgewalt über von ihm finanzierten Verwaltungsbereich → Föderaler Steuerwettbewerb auf Gemeindeebene durch Zuschläge auf Bundessteuern
  • Statt Finanzföderalismus ein auf Bundesebene zentrales Schulden- und Liquiditätsmanagement (ÖBFA) mit verstärkten Transparenz- und Berichtspflichten (vgl. Finanzföderalismus kostet uns viele Millionen)
  • Staats- und Verwaltungsreform: soweit in Übereinstimmung mit obigen Prinzipien Umsetzung der existierenden Konzepte (Rechnungshof, Österreich-Konvent) und weiterführende Maßnahmen