Wie offen bleibt das Internet?
Von Philipp Lust
Die Europäische Kommission hat sich mit der EU-Verordnung 2015/2010 (ab 30. 4. 2016) von der Idee eines offenen, flexiblen und innovationsfreundlichen Netzes im Sinne eines gleichsam öffentlichen Guts, das alle mit allen gleichberechtigt im Sinne der Netzneutralität verbindet und nur stabil die Daten übertragen muss, entfernt. Da in der Verordnung jegliche Details fehlen, wird die Auslegung der Verordnung bis August 2016 weitgehend an die unverbindlichen Leitlinien der europäischen Regulatoren (GEREK) delegiert. […]