Hypo goes Heta – Die Zeiten ändern sich, die Methoden nicht

Von Heinz Mayer

Kärnten ist nicht so arm, wie man glauben machen will. Mit seinem Fiskalvermögen kann das Land vor Gericht geklagt werden, gegen dieses Vermögen kann Exekution geführt werden und es kann auch die Insolvenz eröffnet werden. Der Bundesgesetzgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Existenz des Bundeslandes Kärnten als staatliches Gebilde erhalten bleibt. Eine darüber hinausgehende Beistandspflicht des Bundes besteht nicht.

Endspiel um die HETA (5-5)

Von Tibor Fabian

Der Moratoriumsbescheid der FMA traf nicht nur die Gläubiger der HETA. Zumindest bei den Landeshypos und den Bundesländern ist damit ein Kollateralschaden eingetreten. Gegen den Moratoriumsbescheid langten einige Hundert Rechtsmittel („Vorstellungen“) bei der FMA ein. Entgegen internationalen Gepflogenheiten werden die Gläubiger nicht in den Restrukturierungs- oder Abwicklungsprozess eingebunden.