Pensionsmonitoring – virtuelle Debatte einer realen Themenverfehlung
Von Peter Brandner
Gemäß BMASK stieg das faktische Pensionsantrittsalter 2016 auf 60,33 Jahre und liegt somit über dem Zielpfad der Bundesregierung (59,5 Jahre für 2016). Dabei wurden korrekterweise Bezieher von Rehabilitationsgeld – dies ist als Leistung bei Krankheit zu qualifizieren – nicht in die Berechnung einbezogen. Im Sinne einer (ökonomischen) Budgetwahrheit bzw. -transparenz in der Pensionsversicherung wäre die Herausnahme des Rehabilitationgeldes wie auch Maßnahmen der „Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation“ (zusammen rd. 1,5 Mrd. €) als nicht dem Pensionssystem zuordenbare Leistungen geboten. […]