Endspiel um die HETA (2-5)

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Einer der überraschenden Züge des Finanzministers war seine Meldung Anfang Juli 2015, dass er sich mit dem Freistaat Bayern auf einen Vergleich zur Bereinigung der Situation geeinigt hätte. Vorangegangen waren Gerichtsverfahren in München und in Wien. Das Landgericht München I, wo die Bayerische Landesbank die Rückzahlung ihrer Darlehen von der HETA Asset Resolution AG eingeklagt hatte, war von den österreichischen Maßnahmen (HaaSanG – inzwischen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, Einbeziehung der HETA in das BaSAG und Verhängung des Moratoriums) nicht sehr beeindruckt. Mit Urteil vom 11. Mai 2015 gab es der Bayerischen Landesbank Recht und verurteilte die HETA zur Rückzahlung der Darlehen und wies auch die Widerklage der HETA auf Rückzahlung der schon an die Bayern geleisteten Zahlungen ab. Insgesamt ging es dabei um mehr als 6 Mrd. Euro, also eine Summe, mit der man die HETA ohne Verluste abwickeln hätte können. Die Verfahren sind noch nicht beendet, aber ein wesentlicher Punkt bei dem vom Finanzminister mit Bayern ausgehandelten politischen Kompromiss. Inzwischen hatte nämlich auch der Bund die Bayerische Landesbank auf Rückabwicklung der Verstaatlichung in Wien geklagt, die Bayerische Landesbank machte Ansprüche gegen die Republik aus der anlässlich der Verstaatlichung abgegebenen Zahlungsgarantie geltend.

So positiv der Vergleich zur Eindämmung der Prozessflut zu bewerten ist und die Angelegenheit wirtschaftlich sinnvoll bereinigen könnte, ist seine Umsetzung mehr als fraglich. Bekanntlich stecken die Probleme oft im Detail – oder in der Überspannung der Zumutbarkeit anderer Betroffener.

Der politische Kompromiss – Vergleich mit Bayern …

Der politische Kompromiss läuft daraus hinaus, dass die HETA alle Forderungen der Bayerischen Landesbank als nicht nachrangige Forderungen anerkennt, die somit voll an der Verteilung des Liquidationserlöses der HETA teilnehmen würden. Nach dem Plan des Finanzministers würde er den Bayern diesen Anspruch mit rd 1,2 Mrd. Euro abkaufen – dh wenn die Quote stimmt, würde er letztlich keinen Ausfall erleiden, ist der Rückfluss höher, könnten ihn die Bayern behalten. Sein Risiko wäre lediglich, dass er sich – als Alleineigentümer sehr nahe am Puls der HETA – bei der Rückflussquote der HETA verrechnet hat. Im Gegenzug würden die Bayern zustimmen, alle Prozesse zu beenden.

Klarerweise wäre dies für den Bund und die Bayern ein guter Deal: der Bund wäre seine Probleme losgeworden, die Bayerische Landesbank hätte ihre in den Gerichtsverfahren vertretene Position zur Gänze durchgebracht und müsste nur auf die Haftung der Kärntner Landesholding verzichten (das Land Kärnten haftet für die Forderungen der Bayern ohnehin nicht, weil sie erst nach Auslaufen der Landeshaftung im Jahr 2007 begründet wurden).

… zu Lasten der HETA-Gläubiger

Ganz klar würde diese Umsetzung zu Lasten der HETA-Gläubiger gehen, weil die HETA die Bayerische Landesbank als einen nicht nachrangigen Gläubiger anerkennen sollte, obwohl sie in den anhängigen und bisher mit großem Aufwand geführten Gerichtsprozessen den gegenteiligen Standpunkt vertreten hatte. Sie müsste also ihre Beurteilung, die sie noch im Halbjahresbericht vehement vertreten hatte, komplett umdrehen und argumentieren, dass die Prozessaussichten so schlecht seien, dass sie zu den bisher angefallenen zig-Million Kosten jene des Berufungsverfahrens nicht mehr verantworten könne – eine doch sehr überraschende Kehrtwendung, wenn man keine zusätzlichen Informationen dazu hat. Es wäre interessant zu wissen, was die vom Finanzminister eigens zur Beurteilung des Kompromisses neu zusammengesetzte Griss-Kommission dazu gesagt hat. Sie erstattete zumindest zeitgerecht vor dem Ministerrat zur Absegnung des Verhandlungsergebnisses Bericht, nur veröffentlicht wurde diese Stellungnahme – im Gegensatz zum ersten Berichtzumindest bisher nicht.

Inzwischen gibt es auch auf der bayerischen Seite Bedenken den Vergleich umzusetzen – die Bayerische Landesbank setzt den Prozess in München doch fort, wodurch die Setzung eines Schlussstriches unter die Prozesse wieder in weitere Ferne gerückt ist.

Tibor Fabian, Rechtsanwalt

Dr. Tibor Fabian ist Partner der Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, die im HETA-Komplex gemeinsam mit einer internationalen Großkanzlei eine Gruppe von nicht nachrangigen Gläubigern vertritt. Dieser Beitrag stellt seine persönliche Meinung dar und stützt sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen.

PS: Endspiel um die HETA, Teil 1

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