Endspiel um die HETA (4-5)

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Die Eröffnungszüge wurden zwar Ende 2009 gemacht, Kärnten hatte aber bereits 2007 das Spiel mit dem Verkauf der Hypo Alpe Adria – in einem fragwürdigen und auch die Strafgerichte beschäftigenden Prozess –  eingeleitet. Das Land hatte die Bank noch bei gutem Wind an die Bayerische Landesbank verkauft, die mit dieser Eroberung nie glücklich wurde.

Multiorganversagen – aber keine Bad Bank …

Die Republik ließ sich durch ein „Multiorganversagen“ (© Griss-Untersuchungskommission) dann Ende 2009 die Bank wieder zu eher ungünstigen Konditionen umhängen. Sie war trotz Druck aus Brüssel über viele Jahre bei der Sanierung untätig. Wechselnde Finanzminister wollten aus Rücksicht auf Staatsschuldenquoten oder wegen anderer Überlegungen keine Bad Bank einrichten. Rückblickend hätten wir uns viel Geld und Aufregung erspart, wenn wir wie andere Länder diesen Weg rechtzeitig beschritten hätten.

… dafür ein vom Verfassungsgerichtshof gekipptes Gesetz

Stattdessen wurschtelte man sich von (Halb)Jahresbilanz zu (Halb)Jahresbilanz, steckte bis Ende 2013 fast 5 Mrd. Euro in die Bank und starrte Ende 2014 erst recht wieder in ein Fass ohne Boden. Davor hatte man mit einem verzweifelten Gesetzesvorstoß versucht, zumindest die nachrangigen Gläubiger und die Bayern, die sich beim Verkauf durch geschickte Vertragsgestaltung unter anderem die Rückzahlung ihrer Finanzierungslinien gesichert hatten, zu schneiden. Dieser Zug war von keinem Erfolg gekrönt, der Verfassungsgerichtshof kippte das HaaSanG ohne großes Federlesen – wegen unzulässiger und unsachlicher Eingriffe in Eigentumsrechte.

Mit Tempo vorbei an Begutachtungen und Ausschussberatungen …

Eines muss man dem seit 1. September 2014 amtierenden Finanzminister zugutehalten – er hat Tempo ins Spiel gebracht. Und man kann auch eine Strategie erkennen: Zupass kam die EU-Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD), die zwar erst bis zum 1.1.2016 in das nationale Recht umzusetzen war. Österreich beeilte sich aber – im Gegensatz zu sonstigen Umsetzungen, die nicht immer zeitgerecht erfolgen – dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu bewerkstelligen, nämlich zum 1.1.2015. Nicht nur das. Vorher war schon unter dem Vorgänger des jetzigen Finanzministers im Frühjahr 2014 beschlossen worden, die Hypo Alpe Adria in eine Abbaueinheit umzufunktionieren und geordnet abzuwickeln  – mit ein wenig Beteiligung vor allem der nachrangigen Gläubiger oder jener, die man für solche hielt (HaaSanG). Rückblickend wird die Eile der Verabschiedung des BaSAG, mit dem die BRRD umgesetzt wurde, einsichtig – im letzten Moment des Gesetzwerdungsprozesses, vorbei an den Begutachtungen und Ausschussberatungen, wurde dem § 162 ein Absatz 6 angefügt, mit dem man damals noch unbemerkt die HETA dem Abbauregime des Bankenabwicklungsgesetzes unterwarf, obwohl sie ja keine Bank mehr war. Damit wurde der FMA ermöglicht, alle Instrumente bei der  HETA Asset Resolution AG einzusetzen, die nach der BRRD zur Verfügung stehen – von einem Zahlungsstopp („Moratorium“) bis zu einer Gläubigerbeteiligung („bail-in“).

… um zu einem Zahlungsstopp zu gelangen

Und genau so ein Moratorium wurde am 1. März 2015 von der FMA verhängt – an einem Sonntagnachmittag. Und ein Schelm, der denkt, dass der erst am Freitag davor gestellte Antrag der HETA ohne Mitwirkung vor allem des Alleineigentümers der HETA erfolgte und dass sein Beitrag nur eine Nachricht vom Sonntag war, kein weiteres Geld in die HETA einschießen zu wollen. Liest man im Moratoriumsbescheid zwischen den Zeilen, so wird klar, dass es vor allem um den Schutz Kärntens ging, das sich bei einer Insolvenz der HETA schlagartig mit über 10 Mrd. an fällig werdenden Haftungen konfrontiert gesehen hätte. Mit dem Moratorium wurde zumindest bis Mai 2016 Zeit gewonnen eine Lösung zu finden, an der seit damals ja auch mit wechselnden Erfolgen gearbeitet wird.

Tibor Fabian, Rechtsanwalt

Dr. Tibor Fabian ist Partner der Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, die im HETA-Komplex gemeinsam mit einer internationalen Großkanzlei eine Gruppe von nicht nachrangigen Gläubigern vertritt. Dieser Beitrag stellt seine persönliche Meinung dar und stützt sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen.

PS:
Endspiel um die HETA, Teil 1
Endspiel um die HETA, Teil 2
Endspiel um die HETA, Teil 3

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